Rechtsprechung
OLG Hamm, 25.11.1998 - 33 U 17/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerklage; Freistellungsverpflichtung; Notarielle Vereinbarung; Grundbuch; Ausgleichspflicht; Scheingeschäft
Verfahrensgang
- LG Münster, 22.04.1998 - 16 O 33/98
- OLG Hamm, 25.11.1998 - 33 U 17/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.07.1991 - XII ZR 114/89
Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes
Auszug aus OLG Hamm, 25.11.1998 - 33 U 17/98
Nach ständiger BGH-Rechtsprechung (BGHZ 115, 132; 82, 227; 68, 299; 65, 321) sind Zuwendungen, die Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes einander gemacht haben, nach güterrechtlichen Bestimmungen auszugleichen.Eines Rückgriffs auf allgemeine schuldrechtliche Regeln, insbesondere die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage, bedarf es nur in den extremen Ausnahmefällen, in denen die güterrechtlichen Vorschriften den Interessenkonflikt nicht zu erfassen vermögen und das Ergebnis der güterrechtlichen Abwicklung schlechthin unangemessen erscheint (BGHZ 115, 132, 138; FamRZ 1995, 1060, 1062).
- BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94
Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern
Auszug aus OLG Hamm, 25.11.1998 - 33 U 17/98
Eines Rückgriffs auf allgemeine schuldrechtliche Regeln, insbesondere die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage, bedarf es nur in den extremen Ausnahmefällen, in denen die güterrechtlichen Vorschriften den Interessenkonflikt nicht zu erfassen vermögen und das Ergebnis der güterrechtlichen Abwicklung schlechthin unangemessen erscheint (BGHZ 115, 132, 138; FamRZ 1995, 1060, 1062). - BGH, 27.04.1977 - IV ZR 143/76
Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden …
Auszug aus OLG Hamm, 25.11.1998 - 33 U 17/98
Nach ständiger BGH-Rechtsprechung (BGHZ 115, 132; 82, 227; 68, 299; 65, 321) sind Zuwendungen, die Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes einander gemacht haben, nach güterrechtlichen Bestimmungen auszugleichen.